Um die Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit unserer Software zu gewährleisten, wird jede Unterweisung mit einer Erfolgskontrolle abgeschlossen und mit einem Unterweisungsnachweis bestätigt. Bei der Erfolgskontrolle handelt es sich um eim einen Multiple-Choice-Test, der jeweils mit 75% korrekten Antworten bestanden wird. Neben dem Jahresunterweisungsplan haben damit auch die Mitarbeiter eine beweisfähige Dokumentation ihres Unterweisungserfolgs.
Die Pflicht zur Unterweisung ist z.B. in Gefährdungsgrad, Gefährdungsart, Beschäftigten, Arbeits- Wegeunfälle Berufskrankheiten, Verbandbucheintragungen, betrieblichen Organisation Arbeitssicherheitsorganisation, Änderungen im Betriebsablauf, Einführung neuer Technologien, Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren, Einführung neuer persönlicher Schutzausrüstungen (z.B. Körperschutzmittel) Forderungen aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Forderungen aus Betriebsanleitungen technischer Arbeitsmittel, Forderungen aus Betriebsanweisungen für verwendete Gefahrstoffe, Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdungen, Zusammenarbeit mit Beschäftigten anderer Arbeitgeber bzw. Unternehmer.
Betriebliche Regelungen wie: Betriebsvereinbarungen, Betriebsanweisungen Arbeitsanweisungen müssen ebenfalls Bestandteil einer Unterweisung sein.