Interaktive Unterweisung im Bereich der Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Dabei hat die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen zu beinhalten, die auf den Arbeitsplatz bzw. den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Ebenso verpflichtet § 4 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV V1) und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV § 9 den Unternehmer, seine Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen.
Die dabei zu unterweisenden Themen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten und werden mit Hilfe vom Gefährdungsbeurteilungen ermittelt.
Unabhängig vom Anlass der Unterweisung passt unser interaktives Lernmaterial zu Ihren individuellen Bedürfnissen.