Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden (§ 4 BGV A1). Dazu eignet sich unser Unterweisungsmodul Erste Hilfe.
Hier finden Sie einige Beispielfolien:
Grundsätze zur Erste Hilfe im Betrieb
Erste Hilfe Aushang
Erste Hilfe bei Augenkontakt mit Gefahrstoffen